Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 255 Rentenartfaktor
Stand: 30.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/255#abs-1 (1) Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei großen Witwenrenten und großen Witwerrenten nach dem Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, 0,6, wenn der Ehegatte vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder die Ehe vor diesem Tag geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/255#abs-2 (2) Witwenrenten und Witwerrenten aus der Rentenanwartschaft eines vor dem 1. Juli 1977 geschiedenen Ehegatten werden von Beginn an mit dem Rentenartfaktor ermittelt, der für Witwenrenten und Witwerrenten nach dem Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, maßgebend ist.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 255 SGB VI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 16.12.1999 – B 4 RA 49/98 RFremdrentenrecht: Verfassungswidrigkeit der Kürzung von Entgeltpunkten bei Inhabern bereits erworbener Anwartschaftsrechte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BSG, 16.12.1999 – B 4 RA 49/99 RZitiert von 10
- FG München, 28.03.2024 – 11 K 1720/21
- LG Karlsruhe, 04.06.2012 – 6 S 3/11Zitiert von 1
- BVerfG, 07.07.2009 – 1 BvR 1164/07Unvereinbarkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der LänderZitiert von 130
- BGH, 20.09.2006 – IV ZR 304/04Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Unwirksamkeit der VBL-Ruhensregelung für Hinterbliebenenrenten wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 18.06.2026 – L 10 R 299/23
- LSG Schleswig, 27.02.2025 – L 7 R 93/24
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 – L 4 R 2898/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 255 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.